SIND SIE SICHER, DASS SIE IHRE ABFÄLLE KORREKT BEWIRTSCHAFTEN?

1.
SIND SIE SICHER, DASS SIE
IHRE ABFÄLLE KORREKT
BEWIRTSCHAFTEN?

 

Wenn Sie Mechaniker, Schreiner, Schmiede, Hydrauliker, Friseure sind oder irgendeine Handwerkstätigkeit ausüben, sind Sie zur Entsorgung der von Ihnen erzeugten Abfälle verpflichtet

Die vorübergehende Lagerung, der Transport und die Entsorgung der Abfälle sind Tätigkeiten, die von spezifischen Vorschriften geregelt sind und eine besondere Umweltverantwortung darstellen. 

2.
SIND SIE SICHER, DASS SIE
IHRE ABFÄLLE KORREKT
TRANSPORTIEREN?

Jeder Transport nicht gefährlicher Abfälle muss mit einem ordnungsgemäß ausgefüllten Formular erfolgen. Damit der Transport eines Abfalls rechtmäßig ist, muss obligatorisch die Eintragung in die Kategorie 2-bis im Verzeichnis der Umweltfachbetriebe erfolgen, oder ein Dokument vorliegen, das die Mitgliedschaft an einem Berufsverband und die Befreiung von der Eintragungspflicht bezeugt. 

Die Abholung und der Transport gefährlicher Abfälle sind dagegen einem spezialisierten Unternehmen anzuvertrauen

3.
SIND SIE SICHER, DASS
SIE KEINE GEFÄHRLICHEN
ABFÄLLE ERZEUGEN?

Die Klassifizierung der Abfälle ist ein unentbehrlicher und grundlegender Vorgang. Es ist ganz wichtig, zu bestimmen, ob es sich um Siedlungsabfälle, Sonderabfälle oder gefährliche Abfälle handelt. Eine korrekte Bewirtschaftung der Abfälle ist eine von spezifischen Vorschriften, festgelegte Pflicht des Herstellers, die nicht nur verwaltungstechnische Maßnahmen vorschreibt, sondern vor allem die gesetzliche Pflicht, die Rückverfolgbarkeit der Abfälle zu garantieren

4.
ENTSPRECHEN IHRE DOKUMENTE
UND AUFZEICHNUNGEN
ZUM THEMA ABFÄLLE DEN
GESETZESVORSCHRIFTEN?

Zusätzlich zur Ausfüllung der Formulare ist der Hersteller von gefährlichen Abfällen verpflichtet, ein Eingangs- und Ausgangsregister zu führen. 

Außerdem muss er die jährliche Einheitserklärung für Abfälle (MUD) ausstellen und zum Fälligkeitstermin telematisch einreichen. Zur Führung der Register und Ausfüllung der Einheitserklärung (MUD) können autorisierte Berichtspflichtige delegiert werden

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